Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.07.2018 - III-4 RVs 84/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37514
OLG Hamm, 24.07.2018 - III-4 RVs 84/18 (https://dejure.org/2018,37514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2018 - III-4 RVs 84/18 (https://dejure.org/2018,37514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - III-4 RVs 84/18 (https://dejure.org/2018,37514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 ; StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Gewerbsmäßigkeit; Diebstahl; Berufungsbeschränkung; eigene Feststellungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 318 ; StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Fehlende Bindung an Feststellungen zur Gewerbsmäßigkeit bei Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 16 Ns 85/17
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - III-4 RVs 84/18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 4 RVs 84/18
    Im Falle einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch entfalten daher die erstinstanzlichen Feststellungen zum gewerbsmäßigen Handeln in der Regel keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht, so dass dieses insoweit eigene Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.06.2017 - 1 StR 458/16 - juris; KG, Beschl. v. 11.12.2017 - (5) 161 Ss 161/17 (77/17) - juris).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 4 RVs 84/18
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anhörungsrecht - soweit erkennbar - nur für den Fall anerkannt, in denen eine den Nichtrevidenten nicht unmittelbar begünstigende, ihn nach Zurückverweisung der Sache möglicherweise belastende Entscheidung nach § 357 StPO in Betracht kommt (BGH NJW 2005, 374, 376).
  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 4 RVs 84/18
    Im Falle einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch entfalten daher die erstinstanzlichen Feststellungen zum gewerbsmäßigen Handeln in der Regel keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht, so dass dieses insoweit eigene Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.06.2017 - 1 StR 458/16 - juris; KG, Beschl. v. 11.12.2017 - (5) 161 Ss 161/17 (77/17) - juris).
  • OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19

    Selbständige Prüfungspflicht bei gewerbsmäßigem Betrug

    Im Falle einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch entfalten daher die erstinstanzlichen Feststellungen zum gewerbsmäßigen Handeln in der Regel keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht, so dass dieses insoweit eigene Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGH Beschluss vom 20.06.2017 - 1 StR 458/16 - OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2018 - III 4 RVS 84/18 - KG Berlin Beschluss vom 11.12.2017- (5) 161 Ss 161/17 (77/17) -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht